Tierschutzkalender 2020
Hallo Ihr Lieben,
es ist wieder soweit!
Unsere Tierschutzkalender sind endlich fertig und stehen in den Startlöchern und warten nur darauf von Euch gekauft zu werden!!! ;-)
Wie immer gibt es einen Wandkalender in DinA4 und einen Tischkalender zum aufstellen!
Über zahlreiche Bestellungen würden sich unsere Fellnasen sehr, sehr freuen, damit auch weiterhin ihre Futternäpfe gut gefüllt werden können!
Der Reinerlös kommt wie immer zu 100% unserem Tierheim APAP in Tossa de Mar zugute!
Die kosten für die Kalender sind unverändert:
Der Wandkalender kostet 10,- €
Der Tischkalender 8,-€
Versand 1,55€
Ab drei Kalendern ist der Versand kostenlos!
So und nun wünsche Ich Euch eine ganz schöne und vor allen Dingen eine ruhige Weihnachtszeit mit euren Liebsten!
Liebe Grüße
Steffi Aumayer
www.second-chance-pfotenhilfe.de
Ein kleines Video über Tossa de Mar
SOS - Bitte helfen Sie Simo! - SOS
Das Leben ist oft nicht fair, deshalb bittet der kleine Mann Simo um Unterstützung:
Darf ich mich bei Ihnen vorstellen? Mein Name ist Simo, liebevoll werde ich auf meiner Pflegestelle auch Simone genannt und das finde ich auch ok.
Nun zu meiner Geschichte:
Ende Juli 2017 wurde ich aus der Tötungsstation in Tossa de Mar gerettet und ich durfte auf meiner Pflegestelle in Deutschland einziehen.
Hier habe ich wirklich das Hunde-1x1 gelernt und mich zu einem richtigem „Charmebolzen“ entwickelt, vertrage mich mit anderen Hunden, Katzen und auch Menschenkinder finde ich richtig toll.
Der nächste Schritt wäre gewesen, dass für mich ein neues Zuhause gesucht wird, eins für immer und ewig, damit ich endlich meine Menschen für mich haben könnte.
Pusteblume, nix mit lustig, ich wurde dann ganz plötzlich richtig krank.
Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
Mit der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes benötigt jeder, der Tiere aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt oder Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung hält (Pflegestelle), eine Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 3 und 5.
Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss beim zuständigen Veterinäramt ein Antrag gestellt werden. In einem schriftlichen Test sowie einem mehrstündigen Fachgespräch und einer Kontrolle der Pflegestelle durch das Veterinäramt muss die nötige Sachkunde hierfür nachgewiesen werden.
Unsere Steffi als Vorstand unseres Vereins hat sich selbstverständlich dieser Aufgabe gestellt und sie mit Bravour gemeistert!
Diese Erlaubnis ist personenbezogen und besagt, dass Steffi den Sachkundenachweis mit Qualifikation (Bescheinigung für den innergermeinschaftlichen Handel) erhalten hat, um ordnungsgemäß mit Wirbeltieren handeln zu dürfen. Das heißt, dass alle unsere Tiere legal und ordnungsgemäß beim Veterinäramt und der Grenzkontrollstelle angemeldet werden, wenn sie einreisen.
Des weiteren darf Steffi Tiere bei sich als Pflegestelle bis zur Weitervermittlung aufnehmen. Außerdem hat sie die Erlaubnis zum Transport von Wirbeltieren in ihrem vom Veterinäramt geprüften Fahrzeug erhalten.