Tierschutzkalender 2024
Hallo liebe Tierschutzfreunde, Mitglieder und alle Tierfreunde!!
Endlich ist es wieder soweit und unsere Tierschutzkalender für das Jahr 2024 können bestellt werden!!!
Wie gewohnt gibt es unsere Kalender wieder in Din A4 zum Aufhängen oder als praktischen Tischkalender zum Aufstellen für z. B den Schreibtisch oder die Kommode.
Der Erlös kommt selbstverständlich wieder unserem Partnertierheim APAP in Tossa de Mar und unserem Verein zugute.
Der Wandkalender kostet 10.- €
Der Tischkalender kostet 8.-€ Versandkosten 2.-€
Ab einer Bestellung von drei Kalendern ist der Versand kostenlos!!
Bestellungen bitte einfach unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt bei mir privat!
Wir möchten uns von ganzem Herzen für jede einzelne Bestellung von Herzen bedanken!
Besonders jetzt, da die Tierarztkosten fast um das doppelte gestiegen sind!!!
Raiffeisenbank Landshuter Land eG Geschäftsstelle Rottenburg
IBAN DE18 7436 2663 0001 815369
BIC GENODEF1ERG
Ein kleines Video über Tossa de Mar
SOS - Bitte helfen Sie Simo! - SOS
Das Leben ist oft nicht fair, deshalb bittet der kleine Mann Simo um Unterstützung:
Darf ich mich bei Ihnen vorstellen? Mein Name ist Simo, liebevoll werde ich auf meiner Pflegestelle auch Simone genannt und das finde ich auch ok.
Nun zu meiner Geschichte:
Ende Juli 2017 wurde ich aus der Tötungsstation in Tossa de Mar gerettet und ich durfte auf meiner Pflegestelle in Deutschland einziehen.
Hier habe ich wirklich das Hunde-1x1 gelernt und mich zu einem richtigem „Charmebolzen“ entwickelt, vertrage mich mit anderen Hunden, Katzen und auch Menschenkinder finde ich richtig toll.
Der nächste Schritt wäre gewesen, dass für mich ein neues Zuhause gesucht wird, eins für immer und ewig, damit ich endlich meine Menschen für mich haben könnte.
Pusteblume, nix mit lustig, ich wurde dann ganz plötzlich richtig krank.
Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
Mit der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes benötigt jeder, der Tiere aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt oder Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung hält (Pflegestelle), eine Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 3 und 5.
Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss beim zuständigen Veterinäramt ein Antrag gestellt werden. In einem schriftlichen Test sowie einem mehrstündigen Fachgespräch und einer Kontrolle der Pflegestelle durch das Veterinäramt muss die nötige Sachkunde hierfür nachgewiesen werden.
Unsere Steffi als Vorstand unseres Vereins hat sich selbstverständlich dieser Aufgabe gestellt und sie mit Bravour gemeistert!
Diese Erlaubnis ist personenbezogen und besagt, dass Steffi den Sachkundenachweis mit Qualifikation (Bescheinigung für den innergermeinschaftlichen Handel) erhalten hat, um ordnungsgemäß mit Wirbeltieren handeln zu dürfen. Das heißt, dass alle unsere Tiere legal und ordnungsgemäß beim Veterinäramt und der Grenzkontrollstelle angemeldet werden, wenn sie einreisen.
Des weiteren darf Steffi Tiere bei sich als Pflegestelle bis zur Weitervermittlung aufnehmen. Außerdem hat sie die Erlaubnis zum Transport von Wirbeltieren in ihrem vom Veterinäramt geprüften Fahrzeug erhalten.